SHARE

Gute Leute kennen gute Leute!

Weitersagen lohnt sich!

Bei INP Deutschland GmbH können Sie sich jetzt eine tolle Prämie sichern, wenn Sie gute Leute weiterempfehlen. Profitieren Sie von Ihren Erfahrungen und machen Sie andere auf uns aufmerksam, dafür erhalten Sie eine Prämie in Höhe von bis zu 2.500 € bei Einstellung der empfohlenen Person. Reden ist Gold!

Für weitere Informationen zum Empfehlungsprogramm wenden Sie sich bitte an das Recruitingteam von INP.

Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge!

Und hier das Kleingedruckte zum INP-Empfehlungsprogramm:

Ziele der Empfehlung

INP Deutschland beschäftigt spezialisierte Fachkräfte aus verschiedenen Disziplinen des Ingenieurwesens sowie wirtschaftswissenschaftlichen Bereichen. Ziel ist es für unsere Kund:innen qualitativ hochwertige Engineering- und Personaldienstleistungen zu erbringen. Da wir bei diesen Aufträgen häufig wechselnde Anforderungsprofile haben,  arbeitet INP ständig am Ausbau des Expert:innen-Netzwerkes. Bei dieser Aufgabe können alle einen aktiven Beitrag leisten und potenzielle Kandidat:innen vorschlagen  oder zu einer Bewerbung animieren.

Wer kann teilnehmen?

  • Mitarbeitende, Freiberufler:innen und alle Personen im Umfeld des Unternehmens, die Bekannte, Verwandte und Freund:innen mit einer interessanten Qualifikation haben und diese zukünftig bei INP begrüßen möchten.
  • Ausgenommen davon sind die Mitarbeitenden, deren Tätigkeit bei INP die Suche und Anwerbung von Personal ist oder die direkten Einfluss auf Personalentscheidungen haben. Dazu zählen u.a. die Geschäftsleitung, die Leitungen und Bereichsleitungen der Fachgruppen, die Leitung der Personalabteilung sowie die  Mitarbeitenden im Recruiting.

Was sind die Regeln des Empfehlungsprogramms?

  • Aus der Empfehlung muss ein reguläres Dienst- oder Anstellungsverhältnis mit der INP Deutschland GmbH entstehen.
  • Der/die empfohlene Kandidat:in darf uns noch nicht bekannt oder in einer unserer Datenbanken gelistet oder in der Vergangenheit für ein Unternehmen innerhalb der INP-Gruppe tätig gewesen sein.
  • Der/die empfohlene Kandidat:in wird nicht von einer Personalberatung oder Headhunter vertreten.
  • Der Empfehlungs- und Bewerbungsprozess muss transparent über die üblichen unternehmensinternen Tools und Verfahren durchgeführt werden.
  • Empfehlungen, die ohne Kenntnis des Recruitings oder erst nach Vertragsschluss gemeldet werden, können nicht berücksichtigt werden. Etwaig abweichende Vereinbarungen sind von der Geschäftsleitung freizugeben.
  • Es kann jeweils nur eine empfehlende Person pro Bewerber:in berücksichtigt werden.
  • Bei mehreren Empfehlungen entscheidet der/die Bewerber:in, auf wessen ursprüngliche Empfehlung er/sie sich bewirbt.
  • Die Empfehlungsprämie ist eine freiwillige, jederzeit widerrufbare Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Wie wird eine Empfehlung honoriert?

Die Prämie wird im Wert von maximal 2500 € brutto als Geldprämie ausgegeben.
Wenn keine abweichende Regelung vereinbart wurde, besteht eine erfolgreiche Empfehlung aus zwei Teilen:

  • Der erste Teil der Geldprämie wird bei Einstellung der Bewerberin oder des Bewerbers fällig (rechtskräftiger Arbeitsvertrag oder Vertrag für Freiberufler:innen) (1000€).
  • Der zweite Teil der Geldprämie wird nach 6 Monaten und ungekündigtem Vertragsverhältnis fällig (1500€).

Wie erfolgt die Auszahlung der Prämien?

  • Die ausbezahlte Geldprämie unterliegt der individuellen Besteuerung. Bei INP-Mitarbeitenden erfolgt die Auszahlung über die Gehaltsabrechnung. Die Auszahlung wird aus organisatorischen Gründen mit der nächsten oder übernächsten Gehaltsabrechnung erfolgen.
  • Freiberufler: innen sowie nicht bei INP angestellte Werbende müssen den Wert der Prämie eigenverantwortlich nach ihrer individuellen Steuerpflicht versteuern. INP leistet dazu keine Steuerberatung.
  • Personen, die nicht zur Gruppe der Geschäftskontakte (z.B. Kund:innen und Lieferant:innen) oder der Angestellten von INP gehören, sind selbst für die Prüfung einer möglichen Versteuerung verantwortlich.

Was noch?

Diese Prämienregeln können ohne Ankündigung angepasst werden. Es gilt die jeweils gültige Fassung zum Zeitpunkt einer Empfehlung. Bei indirekten Empfehlungen gilt der Stand am Tag des Eingangs der Bewerbungsunterlagen der geworbenen Person. Sollten im Rahmen von einzelnen Jobs/Projekten schriftlich abweichende Bedingungen veröffentlicht worden sein, so gelten diese im definierten Rahmen. Es gilt der deutsche Wortlaut dieser Prämienregel.

Stand August 2023

Sie haben noch Fragen?

Ihr Kontakt zum / Your contact to Recruiting

Ihr Kontakt zum / Your contact to

Recruiting

INP Deutschland GmbH

Werkstraße 5

67354 Römerberg

Deutschland

Tel. +49 6232 6869-850